Hinweis: Rechtliche Grundlage für den BBB-Rechner „Orts- und Familienzuschlag in Bayern“ ist der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 30.11.2022 (Drucksache 18/25363) und der Änderungsantrag vom 25.01.2023 (Drucksache 18/26145). Der Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab, er nimmt weder eine Günstigerprüfung vor noch prüft er eventuelle Nachzahlungen, die sich aufgrund der Gesetzesänderungen ergeben. Für darüberhinausgehende Berechnungen können Sie uns gerne kontaktieren.