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Hinweis:  Rechtliche Grundlage für den BBB-Rechner „Orts- und Familienzuschlag in  Bayern“ ist der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur  Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom  30.11.2022 (Drucksache 18/25363) und der Änderungsantrag vom 25.01.2023 (Drucksache 18/26145).  Der Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab, er nimmt weder eine  Günstigerprüfung vor noch prüft er eventuelle Nachzahlungen, die sich  aufgrund der Gesetzesänderungen ergeben. Für darüberhinausgehende  Berechnungen können Sie uns gerne kontaktieren.