Besoldungs-
tabellen

Zum 1. April 2023 wird das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile in Kraft treten. Damit  wird sich das System des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte in  Bayern grundlegend ändern. Der Familienzuschlag (alt) sowie die  Ballungsraumzulage (alt) wird durch den neuen „Orts- und  Familienzuschlag“ abgelöst.
Zukünftig kommt es neben der  Anzahl der Kinder wesentlich auf den Wohnort der Beamtin/des Beamten an.  Daneben erhalten Beamtinnen/Beamte

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