Mitarbeiterschutz
vor Gewalt

Gewaltschutzprogramm für den öffentlichen Dienst in Bayern

Nein (!) zur Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes!
Gemeinsam stellen sich das Bayerische Staatsministerium der Finanzen  und für Heimat und der Bayerische Beamtenbund gegen jegliche Form der  Gewalt, mit der sich die Menschen im bayerischen öffentlichen Dienst an  ihrem Arbeitsplatz konfrontiert sehen könnten. Dazu haben sie die  Expertise von Fachleuten aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes  eingeholt, um ein umfassendes Konzept zu erarbeiten – Das Programm zum  Mitarbeiterschutz vor Gewalt.

Das Miteinander hat sich in Teilen  der Gesellschaft verändert. Zunehmend sind Vorfälle zu beobachten, die  von Gewaltbereitschaft zeugen, die sich immer leichter Bahn bricht und  in ihrer Intensität ansteigt. Die Hemmschwelle sinkt, physische, aber  auch psychische Gewalt ist immer häufiger Bestandteil des Alltags.
Jede  Form der Gewalt ist nicht hinnehmbar. Unter keinen Umständen. Ihr muss  entschieden und konsequent entgegengetreten werden. Im öffentlichen  Dienst erfordert die dargestellte Entwicklung - noch mehr als in allen  anderen Bereichen – Maßnahmen, die dies nach innen und außen deutlich  machen. Der öffentliche Dienst ist Arbeitsplatz, Anlaufstelle für  Bürgerinnen und Bürger, Organ des Staates und Grundlage einer  funktionierenden Gesellschaft. Gewalt gegenüber den dort Beschäftigten  verletzt nicht nur den Einzelnen in seinen Rechten, sie richtet sich  auch gegen die Institution und den Staat selbst und beeinträchtigt das  effektive Funktionieren der öffentlichen Verwaltung. Sie ist damit ein  Angriff auf die demokratischen Werte selbst und erfordert ein  entschiedenes Entgegenwirken.

Das Programm zum Mitarbeiterschutz  vor Gewalt richtet sich an alle Beschäftigten des Freistaats Bayern,  seine Führungskräfte und die jeweiligen Dienstvorgesetzten. Es setzt  aber auch ein Zeichen in Richtung Gesellschaft. Es sensibilisiert und  schärft den Blick. Jegliche Form der Gewalt soll bereits im  Anfangsstadium identifiziert werden, um ihr konsequent den Weg zu  versperren. Es setzt auf umfangreiche Schulungen zur Deeskalation, dem  Umgang mit gewaltanfälligen Situationen, präventive Schutzmaßnahmen,  aber auch konsequente Ahndung. Beschäftigte, die mit Gewalt konfrontiert  werden, werden nicht allein gelassen. Es stehen Strukturen zur  Verfügung und werden ausgebaut, die eine durchgehende Unterstützung  sicherstellen – durch Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte und  Dienstherren.

Gemeinsam stellen sich die Unterzeichner jeder Form der Gewalt in den Weg! 
NE!N zur Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst!

Gez. Staatsminister Albert Füracker
Gez. BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall

 

Was ist vom Rechtsschutz umfasst?

Alle BBB Services

 

Rechtschutz

 

Ruhegehalts-berechnung

 

BBB-Rechner

 

Einkommens-tabellen

 

Gewaltschutz

 

BBB Nachrichten

 

BBB Fitness