Das Wichtigste auf einen Blick

Zeitplan für die Personalratswahlen 2026

Nächstes Jahr finden wieder die im 5-Jahres-Turnus stattfindenden regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen im gesamten Anwendungsbereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) statt.

Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Wahlen wird seitens des Finanzministeriums Dienstag, 23. Juni 2026 als Termin der Stimmabgabe vorgeschlagen. Hiervon ausgehend ergibt sich nach der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) nachfolgender Zeitplan für die Durchführung der Wahlen:

  • Bekanntgabe der Namen der Mitglieder des Wahlvorstands:
    Unverzüglich nach Bestellung, Wahl oder Einsetzung des Wahlvorstands, jedoch spätestens am Montag, 23. März 2026 (§ 1 Abs. 6 WO-BayPVG)
  • Erlass und Bekanntgabe des Wahlausschreibens unter Beifügung eines Abdrucks der WO-BayPVG:
    Spätestens am Montag, 13. April 2026 (§ 6 Abs. 1 WO-BayPVG)
  • Einreichung der Wahlvorschläge:
    Innerhalb von 25 Kalendertagen nach Erlass des Wahlausschreibens (§ 7 Abs. 2 WO-BayPVG)
  • Bekanntgabe der Wahlvorschläge:
    Spätestens am Montag, 8. Juni 2026 (§ 13 Abs. 1 WO-BayPVG)
  • Tag der Stimmabgabe:
    Dienstag, 23. Juni 2026
  • Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der örtlichen Personalräte sowie der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
    Spätestens am Montag, 29. Juni 2026 (§§ 20 Abs. 1, 32 Abs. 1, 56 WO-BayPVG i.V.m. § 193 BGB)
  • Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bezirks- und Gesamtpersonalräte und der Bezirks- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretungen:
    Spätestens am Mittwoch, 1. Juli 2026 (§§ 43 Abs. 3, 45 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 WO-BayPVG)
  • Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretungen:
    Spätestens am Montag, 6. Juli 2026 (§§ 43 Abs. 3, 50, 52 WO-BayPVG)
  • Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten örtlichen Personalräte sowie der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
    Spätestens am Dienstag, 7. Juli 2026 (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayPVG)
  • Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Bezirks-, Haupt- und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
    Spätestens am Dienstag, 14. Juli 2026 (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2, Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)