Zellen gehen am Wochenende später auf – JVA kann sich nicht auf Pensionierungswelle berufen
Das BayOBLG hat mit Beschluss vom 28. April 2025 (Az. 204 StObWs 124/25) entschieden, dass eine Justizvollzugsanstalt (JVA) ihre Sicherungsverwahrten wegen Personalmangels an Wochenenden und Feiertagen nur unter engen Voraussetzungen länger eingeschlossen lassen darf. Eine Störung etwa durch Pensionierungen rechtfertigt allerdings kein generelles Verschieben der morgendlichen Aufschlüsse um zwei Stunden.

