Tarifrecht

Wegeunfall

Sturz beim ­Säubern der Auto­fenster vor der Fahrt zur ­Arbeit versichert

Wer unmittelbar vor der Fahrt zur Arbeit die Autofenster säubert, weil sie durch schlechtes Wetter verunreinigt wurden, ist bei einem Sturz unfallversichert. Diese Vorbereitungshandlung ist dem SG Hamburg zufolge keine Zäsur, die das ausschließt.

 

Befristetes ­Arbeits­verhältnis eines Be­triebs­rats­mit­glieds – Benachteiligungsverbot

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungs­gesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischen­zeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folge­vertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten ­Folgevertrags als Schadensersatz (BAG vom 18. Juni 2025 – 7 AZR 50/24).

 

Keine Entgeltfortzahlung bei Erkrankung wegen Tattoo!

Tätowierungen sind längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung allgemein anerkannt und auch weitgehend im Berufsleben akzeptiert. Aber, wer sich freiwillig dem Risiko von dadurch möglichen Entzündungen aussetzt, muss die Folgen selbst tragen, auch finanziell.