Bayern

Gesundheitsvorsorge

PKV will ­Lösungen für Menschen mit ­Behinderung bieten

In engem Austausch steht der BBB mit Holger Kiesel, dem ­Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, und Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Versicherung (PKV-Verband).

Der BBB sieht das Zusammenspiel zwischen Beihilfe und Privater Krankenversicherung als zentrales Element des Berufsbeamtentums an. Dieses System muss auch für Menschen mit Behinderung eine angemessene Absicherung bieten. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Krankenver­sicherungen in Einzelfällen hohe Zuschläge verlangen, die dazu führen, dass Einzelne sich gezwungen sehen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, die in ihrem Wesen nicht mit den für das Berufsbeamtentum vorgesehenen Bedingungen vereinbar ist.

Holger Kiesel befasst sich seit Jahren intensiv mit dieser Problematik. Als Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung berät er die Staatsregierung, vermittelt zwischen Politik und Betroffenen, informiert die Öffentlichkeit und macht Mut, immer wieder Neues zu erproben und Grenzen auszutesten.

Das Thema Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung kommt nicht nur in seinem Bereich, sondern auch im Landtag immer wieder zur Sprache. Umso wichtiger, hier in den intensiven Austausch mit den beteiligten Interessenvertretern zu gehen. Schon im Gespräch hat der Direktor des Verbands der Privaten Versicherer Dr. Reuther zugesagt, hier passende Angebote bieten zu wollen. Auch in Einzelfällen haben Betroffene jederzeit die Möglichkeit, sich direkt an den Verband der Privaten Versicherer zu wenden, um praktikable Versicherungsmodelle zu finden.

Schon früher wurden hier sehr gute Lösungen gefunden. So garantiert die PKV allen Beamtinnen und Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme. Sie stellt sicher, dass niemand aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung abgelehnt wird. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden. Damit haben sich die teilnehmenden Versicherungsunternehmen freiwillig auf eine Art Kontrahierungszwang für Beamtinnen und Beamte verpflichtet. Seit 2019 gilt dieser Anspruch auch für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung. Und auch die engsten Angehörigen können von der Öffnungsaktion profitieren.