Kündigungsschutz: Nachträgliche Klage bei später Kenntnis der Schwangerschaft
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG nachträglich zuzulassen, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 2 AZR 156/24).