Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Vergütungssätze für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die COMPASS GmbH. Die Beratung im häuslichen Umfeld (Vor-Ort-Beratung mit Hausbesuch) wird künftig mit 257 Euro abgerechnet, die Videoberatung mit 116 Euro.
Die Rechnungsstellung durch die COMPASS GmbH gilt weiterhin als Antrag auf Beihilfe (§ 48 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. a) BayBhV). Die Beträge sind dabei in voller Höhe an die COMPASS GmbH zu überweisen, da der durchschnittliche Bemessungssatz von 70 Prozent bereits bei der Kalkulation berücksichtigt wurde.
Der zugrundeliegende Rahmenvertrag zwischen dem Bund und der COMPASS GmbH wurde zudem um eine Kurzbegründung der Beratungsschritte ergänzt. Diese gibt den Beihilfestellen künftig eine bessere Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses und soll die Zahl der Rückfragen an die COMPASS GmbH deutlich reduzieren. Rückfragen bleiben im Einzelfall jedoch weiterhin möglich.