Beamtenrecht

An­passung der Be­träge für Pflege­beratung ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Vergütungssätze für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die COMPASS GmbH. Die Beratung im häuslichen Umfeld (Vor-Ort-Beratung mit Hausbesuch) wird künftig mit 257 Euro abgerechnet, die Videoberatung mit 116 Euro.

Die Rechnungsstellung durch die ­COMPASS GmbH gilt weiterhin als Antrag auf Beihilfe (§ 48 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. a) BayBhV). Die Beträge sind dabei in voller Höhe an die ­COMPASS GmbH zu überweisen, da der durchschnittliche Bemessungssatz von 70 Prozent bereits bei der Kalku­la­tion berücksichtigt wurde.

Der zugrundeliegende Rahmenvertrag zwischen dem Bund und der ­COMPASS GmbH wurde zudem um eine Kurzbegründung der Beratungsschritte er­gänzt. Diese gibt den Beihilfestellen künftig eine bessere Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses und soll die Zahl der Rückfragen an die COMPASS GmbH deutlich reduzieren. Rückfragen bleiben im Einzelfall jedoch weiterhin möglich.