Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informiert in seinem Schreiben vom 27. Juni 2025 über Neuerungen bei der Beihilfefähigkeit von Vorsorgemaßnahmen für Beamtinnen und Beamte und ihre Angehörigen: Die Maßnahmen im Rahmen der speziellen Früherkennungsprogramme für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust-, Eierstock- oder Darmkrebsrisiko bleiben weiterhin beihilfefähig – und das auf Grundlage aktualisierter Vergütungsvereinbarungen.
Die Programme richten sich an Personen, die aufgrund familiärer Vorbelastung ein deutlich erhöhtes Risiko für bestimmte Krebsarten tragen. Für sie werden gezielte Vorsorgemaßnahmen in spezialisierten Krebszentren angeboten. Die Beihilfe erstattet die Kosten dieser Maßnahmen weiterhin im vollen Umfang bis zu den in den neuen Vereinbarungen festgelegten Vergütungssätzen. Für das familiäre Brust- und Eierstockkrebsrisiko gelten die Vereinbarungen aus der sechsten Anschlussvereinbarung zum FBREK-Vertrag, gültig ab dem 1. April 2025. Für das familiäre Darmkrebsrisiko greifen die Bestimmungen der vierten Anschlussvereinbarung zum HNPCC-Vertrag, gültig ab dem 1. Januar 2025.
Diese Vergütungsvereinbarungen sind ab dem 1. Juli 2025 bei Beihilfefestsetzungen anzuwenden. Die förmliche Anpassung der §§ 41 Abs. 2 Satz 2 und 41 Abs. 3 Satz 2 Bayerische Beihilfeverordnung steht noch aus, dennoch wird die Beihilfefähigkeit der Maßnahmen bereits jetzt sichergestellt.